Digitalbonus & Digitalisierungsprämie – Fördermittel für Digitalisierungsmaßnahmen
Fördermittel beantragen – und das Warenwirtschaftssystem MÖBELPILOT nutzen
Wenn Sie planen, unser Warenwirtschaftssystem in Ihrem Unternehmen zu installieren, können Sie sich auf dieser Seite ansehen, ob Sie in Ihrem Bundesland eventuell einen finanziellen Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen bekommen.
Sie erfahren, wer antragsberechtigt ist, wie hoch die Fördersumme ist, und wo Sie den Antrag stellen müssen.
Leider gibt es in etlichen Bundesländern so etwas wie einen Digitalisierungsbonus oder eine Digitalisierungsprämie (noch) nicht. Wenn möglich, stellen wir Ihnen eine oder mehrere Alternativen vor.
Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“
Mit dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ sollen die "Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit" von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gestärkt werden.
Die Kosten einer Beratung werden verringert durch einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss.
ALLE INFOS finden Sie HIER.
Sehen Sie sich an, ob Sie in dem Bundesland, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist, einen Zuschuss für die Installation von MÖBELPILOT beantragen könnten
Fördermittel in Baden-Württemberg
Digitalisierungsprämie Plus – Direktzuschuss oder Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss
Wer ist antragsberechtigt?
Direktzuschuss: Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten, Vorhaben bis 15.000 Euro (alle Voraussetzungen hier).
Förderdarlehen: Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten, Jahresumsatz max. 500.000 Euro (alle Voraussetzungen hier)
Wie hoch ist die Fördersumme?
Direktzuschuss: Sie bekommen einen Zuschuss von maximal 3.000 Euro.
Förderdarlehen: Kredithöhe zwischen 15.000 Euro und 100.000 Euro (alle Infos hier)
Wer fördert?
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg stellt die Mittel für den Tilgungsszuschuss bereit. Das Förderdarlehen bekommen Sie von der L-Bank.
Wo bekommen Sie mehr Informationen?
Direktzuschuss: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/digiplus-zuschuss.html
Förderdarlehen: https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungspraemie.html
Bei wem muss der Antrag gestellt werden?
Direktzuschuss: https://portal.l-bank.de/kunden?id=op_index
Förderdarlehen: Bei Ihrer Hausbank.
Was ist zu beachten?
Begonnene Vorhaben werden nicht gefördert.
Fördermittel in Bayern
Digitalbonus Standard – Zuschuss
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter/innen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro mit Sitz in Bayern.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Sie bekommen einen Zuschuss von maximal 7.500 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der Ausgaben, die förderfähig sind.
Wer fördert?
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Wo bekommen Sie mehr Informationen?
https://www.digitalbonus.bayern/haeufige-fragen/
Bei wem muss der Antrag gestellt werden?
Sie können den Antrag stellen beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Was ist zu beachten?
Begonnene Vorhaben werden nicht gefördert. Das Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2027.
Berlin
Berliner Investitionsbonus
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen (laut Definition in der EU-Empfehlung 2003/361 handelt es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen, wenn dieses nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweist), Großunternehmen, Soloselbstständige und freiberuflich Tätige.
Das Unternehmen muss seinen Firmensitz oder seine Betriebsstätte in Berlin und dort auch die zu beantragenden Zukunftsinvestitionen durchführen. Das Programm ist grundsätzlich branchenoffen.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Es gibt zwei Förderungen: Grundförderung und eine optionale Nachhaltigkeitsförderung.
Bei der Grundförderung gibt es Zuschüsse von maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten des beantragten Projektes. Wie hoch die Fördersumme konkret ist, wird nach dem gewählten Beihilferegime – das ist der rechtliche Rahmen, aus dem die Fördermittel kommen – bemessen. Dabei ist entscheidend, wie viele Mittel bereits aus dem jeweiligen Förderregime erhalten wurden. Die Art des Unternehmens (ob es sich um KMU oder ein Großunternehmen handelt) ist außerdem Bemessungsgrundlage.
Ist es eine besonders nachhaltige Investition, kann eine erhöhte Förderung von fünf Prozentpunkten erfolgen.
Wer fördert?
Das Land Berlin in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank Berlin und der IBB Business Team GmbH.
Wo bekommen Sie mehr Informationen?
https://www.ibb-business-team.de/berliner-investitionsbonus/
Bei wem muss der Antrag gestellt werden?
https://ibb-bt-berliner-investitionsbonus.antragsverwaltung.de/login.php
Was ist zu beachten?
Etliche Hinweise finden Sie auf der FAQ-Seite.
Fördermittel in Brandenburg
BIG-Digital (Brandenburgischer Innovationsgutschein) – Zuschuss
Wer ist antragsberechtigt?
KMU (kleine und mittlere Unternehmen) im Land Brandenburg, inkl. Handwerksbetriebe
Wie hoch ist die Fördersumme?
Der Zuschuss bezieht sich auf 3 Module und es werden jeweils bis zu 50% des Projektvolumens übernommen. Dabei gelten folgende maximale Förderbeträge und Laufzeiten, wenn Sie zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 5.000 Euro haben:
- Modul Beratung – max. Förderung 50.000 Euro – Laufzeit des Projekts bis zu 6 Monate
- Eine Analyse betrieblicher Prozesse von externen Beratern wird gefördert.
- Eine Analyse betrieblicher Prozesse von externen Beratern wird gefördert.
- Modul Implementierung – max. Förderung 250.000 Euro – Laufzeit des Projekts bis zu 24 Monate
- Aufwendungen für eine konkrete Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen werden gefördert.
- Aufwendungen für eine konkrete Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen werden gefördert.
- Modul Schulung – max. Förderung 50.000 Euro – Laufzeit des Projekts bis zu 6 Monate oder bei prozessbegleitender Schulung bis zu 24 Monate
- Maßnahmen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für/bei Digitalisierungsmaßnahmen zu qualifizieren, werden gefördert.
Wer fördert?
Das Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE).
Wo bekommen Sie mehr Informationen?
Ihre Fragen beantworten die Kundenberater der ILB (hier finden Sie auch alle Infos), die unter 0049 331 660-2211 erreichbar sind (Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur).
Sie können sich kostenfrei beraten lassen in einem der Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB), bitte suchen Sie sich das Center aus, das für Ihren Standort zuständig ist.
Bei wem muss der Antrag gestellt werden?
Den Antrag stellen Sie online über das ILB-Kundenportal. Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist ein Erstgespräch mit den Mitarbeitenden der WFBB GmbH.
Was ist zu beachten?
Ihr Projekt wird nur gefördert, wenn es nicht begonnen wurde, bevor Sie den Antrag gestellt haben, es dürfen auch keine Vorverträge bestehen.
Sie können mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen, sobald Sie den Antrag gestellt haben, allerdings könnte es trotzdem passieren, dass Sie keine Zuwendung erhalten, weil Ihr Antrag abgelehnt wird.
Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie schon Förderungen aus öffentlichen Mitteln bekommen oder bekommen haben.
Fördermittel in Bremen
Digitalisierung und Arbeit 4.0 – Zuschuss zu Beratungskosten
Wer ist antragsberechtigt:
Kleine und mittlere Unternehmen (Definition KMU) mit Niederlassung oder Sitz im Land Bremen.
Wie hoch ist die Fördersumme?
50% der Beratungskosten, aber maximal 5.000 Euro.
Wer fördert?
Das Land Bremen.
Bei wem muss der Antrag gestellt werden?
Vor Beginn des Vorhabens stellen Sie den Antrag bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH oder bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung GmbH
Wo bekommen Sie mehr Informationen?
https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/beratungsfoerderung-digitalisierung
MÖGLICHE ALTERNATIVE:
Förderprogramm für Digitalisierungsvorhaben im Mittelstand
Bitte informieren Sie sich auf dieser Webseite, ob aktuell Anträge gestellt und/oder Fördermittel bewilligt werden können.
In Hamburg werden zurzeit keine Fördermittel als Zuschuss vergeben für die Finanzierung einer Digitalisierungsmaßnahme.
In Hessen werden zurzeit keine Fördermittel als Zuschuss vergeben für die Finanzierung einer Digitalisierungsmaßnahme wie die Installation von MÖBELPILOT.
Fördermittel in Mecklenburg-Vorpommern
Zurzeit gibt es leider kein passendes Förderprogramm.
Fördermittel in Niedersachsen
Zurzeit gibt es leider kein passendes Förderprogramm.
Fördermittel in Nordrhein-Westfalen
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
Sie finden alle Informationen auf folgender Webseite:
Fördermittel in Rheinland-Pfalz
Zurzeit gibt es leider kein passendes Förderprogramm.
Fördermittel im Saarland
Zurzeit gibt es leider kein passendes Förderprogramm.
Fördermittel in Sachsen
Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027
Zuschuss zur Heranführung und Transformation der Digitalisierungsthemen im Unternehmen.
Alle Informationen finden Sie auf folgender Webseite:
https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-digitalisierung-zuschuss-efre-2021-bis-2027
Fördermittel in Sachsen-Anhalt
Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ – Zuschuss
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine oder mittlere Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 120.000 Euro. Es gibt eine Bagatellgrenze, sie liegt bei 5.000 Euro.
Wer fördert?
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Bei wem muss der Antrag gestellt werden?
Beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat Digitalstrategie, Digitale Projekte bis zum 22. Mai eines Jahres.
Wo bekommen Sie mehr Informationen?
Beratungshilfeprogramm für Unternehmen
Bitte informieren Sie sich auf dieser Webseite:
https://mwl.sachsen-anhalt.de/ministerium/foerderung/beratungshilfeprogramm#c289020
In Schleswig-Holstein werden zurzeit keine Fördermittel als Zuschuss vergeben für die Finanzierung einer Digitalisierungsmaßnahme wie die Installation von MÖBELPILOT.
Fördermittel in Thüringen
Digitalbonus Thüringen – Zuschuss
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Der Zuschuss kann bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, höchstens 15.000 Euro.
Es gibt eine Bagatellgrenze, sie liegt für die zuwendungsfähigen Ausgaben bei 5.000 Euro, und es dürfen insgesamt höchstens bis zu 150.000 Euro ausgegeben werden.
Wer fördert?
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Bei wem muss der Antrag gestellt werden?
Ihren Antrag reichen Sie zusammen mit Ihrem Digitalisierungskonzept vor Beginn Ihres Vorhabens über das Thüringer Förderportal bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.
Wo bekommen Sie mehr Informationen?
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen
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